Änderung der Besucherregelung und Testverordnung ab Freitag, den 10.02.2023

Für Besuchspersonen ist der Zutritt zu unserer Einrichtung gestattet, wenn diese eine Testung in Form einer Selbsttestung ohne Aufsicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Betreten der Einrichtung durchgeführt haben.

Zum Nachweis des negativen Ergebnisses der Selbsttestung genügt eine Eigenerklärung gegenüber unserer Einrichtung.

Das Blankoformular der Eigenerklärung werden wir beim Eingang auslegen.

Bitte füllen Sie dieses aus und werfen Sie es in den Postkasten vor dem Empfangstresen.

Besuche sind dann wieder ab 8 Uhr morgens ohne zeitliche Begrenzung möglich.

Aber ACHTUNG die FFP-2 Maskenpflicht besteht weiterhin!!!!!!!

Stellenangebot: Pflegefachkraft (w/m/d)

Wir suchen eine Pflegefachkraft zur Unterstützung unseres Teams.

Weitere Informationen finden Sie unter Stellenangebote.